Honorare

ÄRZTLICHE HONORARE-ABRECHNUNG

Wir sind eine reine Privatpraxis. Es ist uns leider nicht möglich, direkt mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse abzurechnen. Wir können und dürfen daher Ihren internationalen Krankenschein (E111) nicht akzeptieren.

Sie erhalten von uns nach der Behandlung eine detaillierte deutsche Rechnung. Reichen Sie diese bei Ihrer deutschen Krankenkasse ein, die in einigen Fällen einen Teil oder sogar den gesamten Betrag erstatten kann. Sollten Sie privat versichert sein oder eine Reisekrankenversicherung haben, so erhalten Sie in den Regel problemlos den gesamten Betrag erstattet.

Die Honorarbegleichnung erfolgt in bar - wie in ganz Spanien üblich- direkt nach der erfolgten Untersuchung/Behandlung oder mit Kreditkarte. Die Höhe der Honorare liegen in der Regel unter denen, die in Deutschland Privatpatienten in Rechnung gestellt werden.

Bei Residentes - d.h. hier in Spanien lebenden Ausländer - die in Besitz einer Versicherung DKV –Spanien (nicht deutsche DKV) oder Mapfre sind, haben wir die Möglichkeit direkt mit der Versicherung abzurechnen. Dafür ist es unabdingbar, dass Sie im Besitz einer gültigen Versicherungskarte sind und diese unserem Personal vor der Untersuchung vorlegen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen gerne unser Personal.